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Baumfäll­genehmigung - Allgemeines

Image by Markus Spiske from Pixabay

Grundlegende Informationen

Die grundsätzliche Frage, die erst einmal zu klären ist: Sind überhaupt Baumfällgenehmigungen notwendig? Hierzu liefert das „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg“ in der aktuellen Fassung (wirksam ab 01.07.2019, siehe LGH - Dokumente) unter dem Punkt 8 ausführliche Informationen.

So steht im Satz 6 eindeutig geschrieben:
„Die Beseitigung und Beschneidung von Bäumen und Baumgruppen, die der Baumschutzverordnung unterliegen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Bezirksamt zulässig.“

Während (gemäß Satz 4) vorhandene Großgehölze zu entfernen oder zu beschneiden sind, ist für Obstgehölze (gemäß Hamburger Baumschutzverordnung) keine Baumfällgenehmigung erforderlich.

Weitere ausführlichere Informationen mit Links zu den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen gibt es auch auf der Startseite des Online-Diensts.

Online Antrag in 2 Teilen

Um eine Fällgenehmigung zu beantragen, ist keine Registrierung notwendig. Somit kann jede Bürgerin und Bürger eine Baumfällgenehmigung beantragen. Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie das jedoch am besten Ihrem Vorstand überlassen.

Im ersten Teil findet eine Sachverhaltsprüfung statt. Eine Begutachtung des Baumbestands findet nicht statt. Hierfür stehen die Fachberater Ihres Kleingartenvereins zur Verfügung. Während der Fallprüfung im ersten Schritt wird lediglich anhand der übermittelten Daten automatisch geprüft und mitgeteilt, ob ein Antrag notwendig ist. Für diese Fallprüfung fallen keine Kosten /Gebühren an.

Im zweiten Teil erfolgt die eigentliche Antragstellung. Hierzu werden die Maßnahmen aus dem ersten Schritt übernommen. Wenn sie Pächter einer Kleingartenparzelle sind, so müssen sie hier unter „Grundstückseigentümer/Vollmacht“ Ihren Vorstand des KGV angeben, da der Gebührenbescheid immer an den Vorstand Ihres KGV versendet wird.

Kosten für den Gebührenbescheid

Wie bereits im vorherigen Absatz erwähnt, wird der abschließende Gebührenbescheid für eine Baumfällgenehmigung immer dem Vorstand des Kleingartenvereins zugestellt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kosten für den Gebührenbescheid der Verein übernehmen muss. Diese können auf die jeweiligen Pächter umgelegt werden.

Im „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg“ unter Punkt 8 Satz 10 bis 12 ist hierzu folgendes aufgeführt:

„Alle auf der Parzelle befindlichen Anpflanzungen sind Eigentum des Pächters.

Sie sind nicht Bestandteil des Pachtvertrags (Einzelpachtvertrag, §1 Nutzung, Ziffer 2) und werden genauso behandelt, wie Baulichkeiten und bewegliche Gegenstände auf der Parzelle.

Damit haftet der Pächter grundsätzlich für alle Bäume auf seiner Parzelle.“

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Anzahl der Maßnahmen. Sie lassen sich reduzieren, wenn ein Antrag pro Flurstück gestellt wird. Ebenso sollten die Pächter rechtzeitig darauf hingewiesen werden und wenn möglich vor Erreichen der Größe die Bäume zu entfernen.

Welche Unterlagen benötigt werden

Wenn sie Pächter einer Kleingartenparzelle sind, so sprechen sie als erstes Ihren Vorstand und Fachberater an. Eine Antragstellung richtet sich immer nach „Flurstück“. Ein Kleingartenverein besteht aus mehreren Flurstücken, während ein Flurstück aus mehreren Parzellen besteht (ähnlich einer Kolonie – Beispiel: Bild 6).

Als Unterlagen sollten sie vorbereitet haben:

  • Straße mit Hausnummer (Pflichtfeld) des nächstgelegenen Wohn- oder Geschäftshaus
    (Straße und Hausnummer sind Pflichtfeld, da über diese Angabe das zuständige Bezirksamt ermittelt wird)
  • Lageskizze auf der Parzelle mit Kennzeichnung der Maßnahme
    (Bei mehreren Bäumen/Maßnahmen oder Parzellen, eine Lageskizze mit allen Maßnahmen, welche am besten jeweils nummeriert werden)
  • Bezeichnung / Art des Gehölz (Bsp.: Birke, Tanne, Eiche, …)
  • Fotos von dem jeweiligen Baum / Maßnahme
  • Kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme („was“ z.B. Baumfällung) und Begründung („warum“ z.B. Schadhaft, falscher Wuchs o.ä.)
  • Bei Bäumen Stammdurchmesser (in Zentimeter) und Kronendurchmesser (in Meter)
  • Bei Sträuchern / Hecken: Höhe, Länge und Durchmesser (in Meter)
  • Vollmacht vom Vorstand, wenn Sie als Pächter den Antrag stellen
  • Für den Vorstand: Einverständnis der Pächter zur Weitergabe persönlicher Daten (DSGVO) von Name und Telefonnummer oder zum Betreten der Parzelle

Weitere Informationen finden sie in der Hilfe des Online-Dienst unter: https://afm.hamburg.de/intelliform/templates/bfg_baumfaellgenehmigung/Online_Hilfe_Gehoelze.pdf

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