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Baumfäll­genehmigung

Image by Markus Spiske from Pixabay

Baumfäll­genehmigung online beantragen

Am 01.08.2019 startete in Hamburg ein neuer Online-Dienst, welcher die Beantragung von Baumfäll­genehmigungen erleichtern und in Zukunft beschleunigen soll. Das bisherige manuelle Verfahren war für Laien eher undurchsichtig und für die Bearbeitung bei den Ämtern sehr aufwändig und langwierig.

In diesem Beitrag möchten wir eine Anleitung geben, wie der Online-Dienst in Bezug auf Kleingartenvereine zu nutzen und was dabei zu beachten ist.


Grundlegende Informationen

Die grundsätzliche Frage, die erst einmal zu klären ist: Sind überhaupt Baumfällgenehmigungen notwendig? Hierzu liefert das „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg“ in der aktuellen Fassung (wirksam ab 01.07.2019, siehe LGH - Dokumente) unter dem Punkt 8 ausführliche Informationen.

So steht im Satz 6 eindeutig geschrieben:
„Die Beseitigung und Beschneidung von Bäumen und Baumgruppen, die der Baumschutzverordnung unterliegen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Bezirksamt zulässig.“

Während (gemäß Satz 4) vorhandene Großgehölze zu entfernen oder zu beschneiden sind, ist für Obstgehölze (gemäß Hamburger Baumschutzverordnung) keine Baumfällgenehmigung erforderlich.

Weitere ausführlichere Informationen mit Links zu den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen gibt es auch auf der Startseite des Online-Diensts.

Online Antrag in 2 Teilen

Um eine Fällgenehmigung zu beantragen, ist keine Registrierung notwendig. Somit kann jede Bürgerin und Bürger eine Baumfällgenehmigung beantragen. Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie das jedoch am besten Ihrem Vorstand überlassen.

Im ersten Teil findet eine Sachverhaltsprüfung statt. Eine Begutachtung des Baumbestands findet nicht statt. Hierfür stehen die Fachberater Ihres Kleingartenvereins zur Verfügung. Während der Fallprüfung im ersten Schritt wird lediglich anhand der übermittelten Daten automatisch geprüft und mitgeteilt, ob ein Antrag notwendig ist. Für diese Fallprüfung fallen keine Kosten /Gebühren an.

Im zweiten Teil erfolgt die eigentliche Antragstellung. Hierzu werden die Maßnahmen aus dem ersten Schritt übernommen. Wenn sie Pächter einer Kleingartenparzelle sind, so müssen sie hier unter „Grundstückseigentümer/Vollmacht“ Ihren Vorstand des KGV angeben, da der Gebührenbescheid immer an den Vorstand Ihres KGV versendet wird.

Kosten für den Gebührenbescheid

Wie bereits im vorherigen Absatz erwähnt, wird der abschließende Gebührenbescheid für eine Baumfällgenehmigung immer dem Vorstand des Kleingartenvereins zugestellt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kosten für den Gebührenbescheid der Verein übernehmen muss. Diese können auf die jeweiligen Pächter umgelegt werden.

Im „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg“ unter Punkt 8 Satz 10 bis 12 ist hierzu folgendes aufgeführt:

„Alle auf der Parzelle befindlichen Anpflanzungen sind Eigentum des Pächters.

Sie sind nicht Bestandteil des Pachtvertrags (Einzelpachtvertrag, §1 Nutzung, Ziffer 2) und werden genauso behandelt, wie Baulichkeiten und bewegliche Gegenstände auf der Parzelle.

Damit haftet der Pächter grundsätzlich für alle Bäume auf seiner Parzelle.“

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Anzahl der Maßnahmen. Sie lassen sich reduzieren, wenn ein Antrag pro Flurstück gestellt wird. Ebenso sollten die Pächter rechtzeitig darauf hingewiesen werden und wenn möglich vor Erreichen der Größe die Bäume zu entfernen.

Welche Unterlagen benötigt werden

Wenn sie Pächter einer Kleingartenparzelle sind, so sprechen sie als erstes Ihren Vorstand und Fachberater an. Eine Antragstellung richtet sich immer nach „Flurstück“. Ein Kleingartenverein besteht aus mehreren Flurstücken, während ein Flurstück aus mehreren Parzellen besteht (ähnlich einer Kolonie – Beispiel: Bild 6).

Als Unterlagen sollten sie vorbereitet haben:

  • Straße mit Hausnummer (Pflichtfeld) des nächstgelegenen Wohn- oder Geschäftshaus
    (Straße und Hausnummer sind Pflichtfeld, da über diese Angabe das zuständige Bezirksamt ermittelt wird)
  • Lageskizze auf der Parzelle mit Kennzeichnung der Maßnahme
    (Bei mehreren Bäumen/Maßnahmen oder Parzellen, eine Lageskizze mit allen Maßnahmen, welche am besten jeweils nummeriert werden)
  • Bezeichnung / Art des Gehölz (Bsp.: Birke, Tanne, Eiche, …)
  • Fotos von dem jeweiligen Baum / Maßnahme
  • Kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme („was“ z.B. Baumfällung) und Begründung („warum“ z.B. Schadhaft, falscher Wuchs o.ä.)
  • Bei Bäumen Stammdurchmesser (in Zentimeter) und Kronendurchmesser (in Meter)
  • Bei Sträuchern / Hecken: Höhe, Länge und Durchmesser (in Meter)
  • Vollmacht vom Vorstand, wenn Sie als Pächter den Antrag stellen
  • Für den Vorstand: Einverständnis der Pächter zur Weitergabe persönlicher Daten (DSGVO) von Name und Telefonnummer oder zum Betreten der Parzelle

Weitere Informationen finden sie in der Hilfe des Online-Dienst unter: https://afm.hamburg.de/intelliform/templates/bfg_baumfaellgenehmigung/Online_Hilfe_Gehoelze.pdf


Start des Online-Antrag

Zum Starten des Online-Antrag folgen die einfach dem Link https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Baumfaell.

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Auf der Startseite finden sie weitere Informationen, die Hilfe und eine FAQ.

Beginnen Sie mit dem Online-Antrag durch einen Klick oben links auf den roten Button „Hier starten“.

Auf der nachfolgenden Seite gehen sie nach ganz unten und bestätigen sie die Datenschutzerklärung.

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Mit einem Klick auf „Weiter“ kommen sie zur Adresseingabe.

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Hier ist die Straße und Hausnummer des nächstgelegenen Haus / Grundstück einzugeben. Anhand dieser Adresse wird das zuständige Bezirksamt ermittelt.

Im Adresszusatz ist der Namen des Kleingartenvereins mit Nummer und Parzellennummer anzugeben.

(Erst ab dem nächsten Release möglich, da das Feld derzeit auf 20 Zeichen eingeschränkt ist. Bis dahin ist die Angabe im Feld „Bemerkung zur Lageskizze“ zu verwenden, welches 80 Zeichen hat). Es wird sichtbar, nachdem die Lageskizze hochgeladen wurde.)

Neben der Adresse ist für eine genauere Identifizierung die Flurstücknummer einzutragen. Da die wenigsten Ihre Flurstücknummer kennen, kann man diese sehr leicht über den FHH-Atlas ermitteln.

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Klicken sie dafür ganz einfach auf den Link über dem Feld, damit sich die Seite mit dem Atlas öffnet.

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Geben sie oben rechts die Adresse ein, wo sich ihr KGV befindet. Mit Auswahl der Adresse / Start der Suche wird die Karte angezeigt, in der die Flurstücke eingezeichnet sind. Für eine größere Darstellung können sie den Ausschnitt der Karte vergrößern (hinein und heraus zoomen).

Suchen Sie sich Ihre Parzelle aus der Karte heraus und notieren sich die 4-stellige Flurstücknummer. In diesem Beispiel ist es das Flurstück 3387. Das Fenster / die Seite mit der Karte können sie anschließend wieder schließen.

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Geben sie in das entsprechende Feld die 4-stellige Flurstücknummer ein.

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Anschließend Laden sie die Lageskizze hoch, in der die Maßnahmen eingezeichnet und bei mehreren Maßnahmen bestenfalls nummeriert sind.

Tipp: Gibt es auf dem gleichen Flurstück mehrere Parzellen, an denen Maßnahmen geplant sind, so erstellen die eine Lageskizze, auf der alle Parzellen gekennzeichnet sind.

Nachdem Sie die Lageskizze hochgeladen haben, wird das Feld „Bemerkung Lageskizze (max. 80 Zeichen)“ sichtbar.

Schreiben sie hier nun den Namen des Kleingartenvereins mit Nummer und Parzellennummer ein, solange es im Feld Adresszusatz nicht möglich ist.

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Geben sie anschließend Ihr Einverständnis an das Bezirksamt ab, dass das Grundstück für diesen Fall betreten werden darf und ob die Parzelle frei zugänglich ist.

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Mit einem Klick auf den Button „Weiter“ kommen sie zu dem Schritt, in dem nähere Angaben zu den geplanten Maßnahmen gemacht werden.

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Bitte beachten sie den folgenden Tipp, der sich auf dieser Seite befindet:

„Klicken Sie auf "Gehölz hinzufügen", um ein oder mehrere Gehölze anzugeben. Bitte beachten Sie, dass sich die Gehölze auf ein und demselben Flur-/Grundstück befinden. Mehrere Gehölze auf verschiedenen Flur-/Grundstücken erfordern jeweils einen separaten Antrag.“

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Nachdem sie auf „Gehölz hinzufügen“ klicken, werden sie zu einer weiteren Seite geleitet. Hier geben sie nähere Angaben zu dem Gehölz und der geplanten Maßnahme an.

Die Felder für Auswahlmöglichkeiten und Eintragungen variieren jeweils von den zuvor getroffenen Eintragungen.

Tipp: Da hier die Angabe des Stammdurchmesser anzugeben ist, empfiehlt es sich, zuvor den Umfang des Stamm auf 1,30m Höhe zu messen. Berechnen Sie anschließend den Durchmesser mit Hilfe der Formel d=U/π (Umfang / 3,14). Beispiel: 78,5cm (Umfang) / 3,14 = 25cm Durchmesser.

Den Kronendurchmesser können Sie ganz einfach auf dem Boden ausmessen.

Als Begründung der Maßnahme gibt es einige vorbelegte Auswahlmöglichkeiten. Möchten Sie einen Freitext eingeben, so wählen sie „Etwas anderes und zwar“. Dann öffnet sich ein weiteres Textfeld, in dem sie Ihre Begründung eintragen können.

Zusätzlich kann zu jedem Gehölz ein Foto hochgeladen werden.

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Wenn sie alle Gehölze und dessen Maßnahmen eingetragen haben, dann sollten diese auf der Seite als Übersicht kurz dargestellt werden.

Bestätigen sie Ihre Eingaben mit „Weiter“, wenn sie alle Maßnahmen und Gehölze eingetragen haben.

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Auf der nachfolgenden Seite geben sie dann den Zeitraum an, wann sie Ihre Maßnahmen planen.

Bitte beachten sie den Zeitraum, in der keine Bäume gefällt werden dürfen.

Sie können hier jedoch auch einen Antrag zur Befreiung der Schutzzeit beantragen, was jedoch mit höheren Gebühren und Auflagen belegt werden kann.

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Nachdem Sie alle Eintragungen und geplanten Maßnahmen bestätigt haben, erfolgt die automatische Auswertung der Fallprüfung.

In dieser Übersicht erhalten sie gleich das Ergebnis der Fallprüfung, ob Ihre Maßnahmen „Genehmigungspflichtig“ sind oder nicht.

An dieser Stelle können sie Ihre Maßnahmen nochmals überarbeiten und überdenken oder mit dem Schritt 2 der Beantragung fortfahren.

Schritt 2 – Genehmigungspflichtiger Antrag

Die Daten der Fallprüfung werden automatisch übernommen.

Zur Terminvereinbarung sollten sie vorab mit den betroffenen Pächtern sprechen. Wenn der Verstand eines KGV diesen Antrag stellt, sollte dieser zuvor eine Erlaubnis zum Betreten der Parzelle von den betroffenen Pächtern einholen.

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Soll die Terminvereinbarung direkt mit dem Pächter erfolgen, so holen sie sich das Einverständnis des Pächters ein, das sie Name und Telefonnummer des Pächters an das zuständige Bezirksamt weitergeben dürfen. (DSGVO beachten).

Tipp: Im Feld Telefonnummer können neben der Telefonnummer weitere Angaben gemacht werden, wenn z.B. die Telefonnummer abweichend vom Antragsteller ist.

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Auf der nächsten Seite sind die Angaben des Antragstellers aufzuführen.

Bestenfalls sollte der Antrag durch den Vorstand erstellt werden. Dann ist hier die Anschrift des Verein bzw. eines der Vorsitzenden anzugeben.

Wählen Sie im Feld „Anrede“ den Eintrag „Firma“ aus und geben sie den Namen mit Nummer des Kleingartenvereins an. Auch hier ist die Hausnummer ein Pflichtfeld.

Tipp: Sollte Ihr Verein keine Hausnummer haben, so machen sie hier deutlich, welche Position sie im Vorstand Ihres Kleingartenvereins haben. Der Gebührenbescheid wird nur an den Vorstand gesendet.

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Wenn ein einzelner Pächter diesen Antrag stellt, dann muss dieser am Ende der Seite den Punkt „Abweichende/r Grundstückseigentümer/in“ mit „Ja“ wählen. Stellen Sie als Vorstand den Antrag, so wählen sie hier „Nein“.

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Stellen Sie als Pächter den Antrag und haben sie den Punkt „Abweichende/r Grundstücks-eigentümer/in“ mit Ja ausgewählt, so gelangen Sie als nächstes zu einer weiteren Adresseigabe. Geben Sie auf dieser Seite die Adresse des Verein / Vorstand an. Zusätzlich müssen sie am Ende der Seite zusätzlich die Vollmacht Ihres Vorstands hochladen.

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Zum Abschluss des Antrags müssen sie nur noch die Zustimmung zur Gebührenordnung abgeben und dass sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht haben.

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Bevor der Antrag jedoch endgültig abgesendet wird, erhalten Sie hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung.

In dem oben aufgeführten PDF Dokument finden sie eine Zusammenfassung der getätigten Angaben und die zugehörigen Bilder als Anlagen.

Prüfen sie nochmals alle Angaben bevor sie den Antrag versenden.

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Nachdem der Antrag versendet wurde, erhalten Sie als Bestätigung nochmals eine Eingangsmitteilung, mit ggf. weiteren Hinweisen.

Am Ende der Eingangsmitteilung, werden nochmals die Dokumente zum Download angeboten.

Bitte laden sie sich den Antrag hier nochmals herunter, da diese nicht per E-Mail versendet werden.

Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung, aber nicht der Antrag.

Tipp: Der Antrag kann jederzeit unterbrochen und später fortgeführt werden. Hierzu auf der jeweiligen Seite auf den Button „speichern“ klicken und die HTML-Seite herunterladen. Zur Fortführung des Antrag, diese Datei öffnen und den Anweisungen folgen.

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