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Wege- und Heckenpflege

Auf Grund eines vor kurzem stattgefundenen Notarzteinsatzes, müssen wir leider nochmals alle Mitglieder auf die mangelnde Wege- und Heckenpflege hinweisen.

Die Besatzung des Krankenwagens hatte es nur unter größter Mühe und Vorsicht geschafft in den Weg zu kommen. Es bestand die Gefahr, dass der RTW beschädigt und somit einsatzuntauglich wird. Der Grund war der Zustand der Wege, was auf die Pflege der Wege und Hecken zurückzuführen ist.

In 2019 hatten wir bereits darüber informiert, dass wir uns mit dem Thema "Feuerwehrzufahrten" und Rettungswege in unserem KGV beschäftigt haben. Seitdem sprechen wir immer wieder die Wegewarte und Mitglieder darauf an, dass auch die Pflege der Wege und Hecken dazu gehört. Ebenso auch die Kenntlichmachung der Parzellen mit der Parzellennummer. Den Beitrag könnt Ihr hier nochmal nachlesen.

Pflege der Hecken

Im nebenstehenden Bild, welches vor kurzem bei uns aufgenommen wurde, können wir alles zusammenfassen. Im vorderen Teil ist bezüglich der Hecke alles in Ordnung. Die Hecke dahinter (rechts) ist zwar gepflegt, aber schon deutlich zu breit und zu hoch. Eine Parzelle weiter, ist die Hecke gänzlich ungepflegt und ragt viel zu weit in den Weg hinein. Eine Durchfahrt wäre spätestens hier unmöglich.

Ebenso muss darauf geachtet werden, dass die Äste von zu nah an der Parzellengrenze gepflanzten Bäume nicht die Durchfahrt behindern. Hier ist ein Baumschnitt dringend notwendig.

Pflege der Wege

Neben den Hecken gehört auch die Pflege der Wege dazu. Wir wissen, dass sich seit ein paar Jahren, das Gerücht verbreitet und bei vielen festgesetzt hat, dass die Wege nicht mehr vom "Grün" befreit werden sollen.

Aus Gründen zum Erhalt der Bodenbiodiversität soll man unter den Hecken das "Unkraut" nicht entfernen. Zudem schützt es den Wurzelbereich vor zu schneller Austrocknung. Das heißt aber nicht, dass man den Weg zu wachsen lassen soll. Viele Wege - insbesondere die weniger frequentierten Nebenwege - sind so uneben, dass diese erhebliche Stolperfallen aufweisen. Zusätzlich lassen sich diese mit Rollstuhl oder anderen Gehhilfen nur unter größter Mühe benutzen.

Und jetzt stellt Euch einmal vor: Euch passiert etwas und leidet unter größten Schmerzen. Der Krankenwagen kann wegen der Hecken nicht reinfahren und Ihr werdet mittels der Krankentrage über den Hoppelweg herausgeholt. Ihr werdet Euch sicherlich bei allen bedanken, die für unnötige Qualen bei Euch gesorgt haben.

Kennzeichnung der Parzellen

Auch die Kennzeichnung der Parzellen mit der Parzellennummer, haben wir schon des Öfteren angesprochen. Viele mögen sich vielleicht davon genötigt fühlen, aber das ist ein einfaches Kennzeichen für die Rettungskräfte, sich schnell in unserem KGV orientieren zu können. Diese einfache Kennzeichnung kann Leben retten. Da bringt es nichts, wenn die Nummer durch die Hecke o.ä. verdeckt ist oder mit brauner Farbe auf braunem Grund an irgendeiner Ecke an der Laube angebracht ist. Insbesondere bei Herzinfarkt oder Schlaganfall zählt jede Sekunde.

Pflichten für alle Mitglieder

Da diese Ansprachen bisher nicht geholfen haben, möchten wir hiermit nochmals auf die Satzung und Gartenordnung hinweisen. Jeder Pächter ist verpflichtet diese einzuhalten.

§4 Absatz 4 der Satzung
Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Vorschriften dieser Satzung, der Gartenordnung und des Einzelpachtvertrages verpflichtet.

Die Gartenordnung befindet sich im gleichen PDF-Dokument, wie die Satzung. In dieser ist hierzu folgendes enthalten:

Punkt "3. Anpflanzungen"
... Die Bepflanzung des Gartens durch Obstbäume, Sträucher und Stauden darf Nachbarparzellen nicht durch überhängende Zweige, Beschattung oder in sonstiger Weise beeinträchtigen. ...

Damit sind auch die Wege gemeint, dass überhängende Zweige zu vermeiden sind.

5. Einfriedungen
Einfriedungen (z. B. Hecken) sind die Abgrenzungen der Parzellen zu den Vereinswegen, Vereinsanlagen, öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen sowie den Nachbargrundstücken. Diese sind nach den Weisungen des Vorstandes herzurichten und zu gestalten. Der Vorstand kann dafür besondere Richtlinien erlassen. ... Die Einfriedungen sind zu pflegen, instand zu halten und gegebenenfalls zu ersetzen.

Wir halten uns hier an das "Merkblatt zur Heckenpflege".

8. Wege
Jedes Mitglied hat die an seine Parzelle grenzenden Wege nach den Weisungen des Vorstands zu reinigen.

Hier ist mit "Reinigung" auch die Pflege der Wege gemeint.

Merkblatt zur Heckenpflege

Im "Merkblatt zur Heckenpflege" steht, dass die Hecken eine Endhöhe von 1,10m nicht überschreiten darf. Bei der Breite der Hecke ist stets darauf zu achten, dass eine "ungehinderte Nutzbarkeit der Wege" möglich ist. Ebenso ist im Merkblatt auf Seite 1 enthalten:

"Ein regelmäßiger, jährlich durchzuführender Heckenschnitt ist unbedingt erforderlich, damit ... in Notfällen von Rettungsfahrzeugen nicht durch ein ungehindertes Wachstum der Hecken beeinträchtigt werden."

Auf der Seite 2 des Merkblatts gibt es zudem noch weitere Informationen. Pflegeschnitte sind regelmäßig vorzunehmen. Damit ist die Kürzung der frischen Neuaustriebe gemeint, welche auch zum Erhalt der Form der Hecke dienen.

"In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind lediglich schonende Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen (vgl. § 39 Absatz 2 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz)."

Gemeinschaftsarbeit

Ende Oktober ist wieder am Samstag und Sonntag Gemeinschaftsarbeit. An diesem Wochenende ist wieder Heckenschnitt angesagt. Am darauffolgenden Montag kommt der Schredder - hierfür werden ebenfalls wieder Helfer benötigt.

Die Hecken sind wie im Merkblatt auf 1,10m in der Höhe runter zu schneiden. Die Breite der Hecke ist im Stammansatz auf max. 60cm und in der Spitze auf max.40cm zurückzuschneiden. Die Breite der Hecke kann auch geringer sein. Es ist darauf zu achten, dass die Wege eine Breite von mind. 3m haben.

Überhängende Äste von den Bäumen o.ä. Gehölzen sind am Stamm zu entfernen, so dass eine ungehinderte Durchfahrtshöhe von 4m gewährleistet ist.

Die Wege sind so herzurichten, dass Stolperfallen entfernt und die Wege begradigt werden. Im Idealfall ist in der Mitte der höchste Punkt, damit Regenwasser rechts und links in die Hecken ablaufen kann. Der Grünstreifen unter der Hecke ist auf max. 20cm neben der Hecke zu beschränken.

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Letzte Vorstandssprechstunde
Datum 15.12.2024 11:00 - 13:00
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1. Vorstandssprechstunde 2025
19.01.2025 11:00 - 13:00

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